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Autor Thema: Kindkrank und Bezahlung  (Gelesen 9326 mal)

Offline fidgety

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Kindkrank und Bezahlung
« am: 19.09.2012, 15:46 »
Ich habe mal eine Frage zu den Kind-Krank-Tagen. Normalerweise haben wir Krankheiten bisher immer durch Großeltern abgedeckt, aber jetzt hat der Zwerg sich ja den Fuß verletzt, war gestern auch bei den Großeltern aber heute hat mein Mann sich eine Bescheinigung für Kind-Krank geholt. Man muss das ja ausfüllen und an die KK schicken. Jetzt habe ich aber irgendwo gelesen, dass, wenn der AG das im Vertrag nicht speziell festhält, er das Gehalt normal bezahlen muss und trotzdem freistellen muss. Stimmt das? Und noch eine andere Frage, ist das Geld, das die KK bezahlt, genauso hoch wie das normale Gehalt oder weniger. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bekommt der AG das Geld von der KK, damit er es dann nicht bezahlen muss. Irgendwie bin ich total verwirrt und habe so viel unterschiedliches gelesen.

Ich würde es jetzt so verstehen, dass wenn im Vertrag nix steht, dann muss der AG freistellen und das auch bezahlen. Steht im Vertrag irgendwas drin, dass er nix zahlt, dann müssen wir den Wisch ausfüllen und an die KK schicken. Stimmt das so?

Offline Muepfel

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Re: Kindkrank und Bezahlung
« Antwort #1 am: 19.09.2012, 16:13 »
Bei mir war es bisher so, dass ich mein Gehalt ganz normal bekommen hab. Wenn ich dann 1 oder 2 Tage kindkrank hatte, bekam ich von der KK ein Schreiben, das mir der Betrag überwiesen wird und im Folgemonat hat mir dann der AG das ausbezahlte Gehalt wieder abgezogen.
Ob das im Vertrag stehen muss, hab ich keine Ahnung.

Offline Antonia2102

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Re: Kindkrank und Bezahlung
« Antwort #2 am: 19.09.2012, 21:08 »
Ich war ja mit Alisa schon paar mal Kindkrank und ich habe von der KK immer das Geld in der Höhe bekommen wie Krankengeld.
Der Arbeitgeber hat es mir vom Lohn abgezogen, also die vollen 3 Tage. Blieb unterm Strich also weniger

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