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19.03.2024, 11:11

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Autor Thema: Kindergeld wird erhöht  (Gelesen 9235 mal)

Offline Ruby

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Kindergeld wird erhöht
« am: 10.11.2009, 13:17 »
Hallo,

ab 2010 wird das Kindergeld um jeweils 20 € pro Kind erhöht  :topp1:

Der Kinderfreibetrag auch, wobei ich gestehen muss, dass ich mich mit dem nicht auskenn :rotwerd:
Wisst ihr, wie das mit dem Kinderfreibetrag ist? Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, das weiß ich. Aber warum und wie das mit den Kinderfreibetrag gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Kindergeld wird monatlich überwiesen, das weiß ich  :breitgrins:

LG
Ruby

Offline Antonia2102

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Re: Kindergeld wird erhöht
« Antwort #1 am: 10.11.2009, 18:03 »
Ich weis es leider auch nicht  :rotwerd:

:schildi: 48 :biene: 37 :sd: 5

Töfchen

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Re: Kindergeld wird erhöht
« Antwort #2 am: 10.11.2009, 18:06 »
guckt Ihr hier
http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=192

oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

oder um es einfach zu sagen: Der Kinderfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht versteuert werden muss, weil man Kinder hat. Das Finanzamt prüft immer, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich besser ist. Also entweder wird das KIndergeld versteuert und ihr bekommt den Kinderfreibetrag oder umgekehrt - eben was günstiger ist.

Offline Ruby

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  • Michi(1997) Lady(1998) Ben(2007)
Re: Kindergeld wird erhöht
« Antwort #3 am: 10.11.2009, 18:24 »
Das hab ich durchaus verstanden, aber nie kapiert, wie das berechnet wird, wie das dann gezahlt wird und warum was günstiger ist.

Trotz lesen der Links ;) Für die bin ich zu doof :flöt:

Töfchen

  • Gast
Re: Kindergeld wird erhöht
« Antwort #4 am: 10.11.2009, 18:46 »
ich versuch es mal zu erklären, wie ich es verstanden habe:

Beispiel:

Jemand verdient 30.000 Euro im Jahr und bekommt noch 200 Euro Kindergeld pro Monat (ich weiss, die Zahlen stimmen nicht, ist nur der Einfachheit halber :rotwerd:) , dann hat jemand ein Einkommen von 32.400 Euro (Gehalt und Kindergeld).

Nach Abzug von Werbungskosten usw. bleibt beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro.

Jetzt wird hiervon die Steuer berechnet - sagen wir mal 4000 Euro

Jetzt kommt die Günstigerkeitsprüfung ins Spiel:

Wie hat der Steuerzahler mehr: mit 32.400 Euro und Kinderfreibetrag von 6.202 Euro oder wenn man die 30.000 Euro nimmt und er das Kindergeld dafür steuerfrei bekommt. Weil evtl. rutscht man ja aufgrund des "höheren" Einkommens mit Kindergeld in einen anderen Steuersatz.

Heisst also einmal gibts die Möglichkeit, dass man das Kindergeld steuerlich anrechnet (als Einkommen) und dann den Kinderfreibetrag ansetzt und einmal bekommt man das Kindergeld steuerfrei. Und das Finanzamt sucht den Weg, der besser für den Steuerzahler ist.

Das selbst nachzuprüfen ist schwierig, das ist klar, da muss man sich schon sehr intensiv mit der Materie befassen, aber vielleicht konnte ich es wenigstens erklären