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Autor Thema: Schloss austauschen- wer muss zahlen?  (Gelesen 13979 mal)

Offline grün

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Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« am: 24.01.2010, 23:29 »
Hallo ihr Lieben!

Ich brauche mal euren Rat, auch wenn ich nicht weiß ob es für so eine Situation überhaupt Regelungen gibt.

Die Situation ist folgende:
Wir leben in einem Dreitparteien-Haus im 1. Stock. Unserem vermieter gehört 1. Stock und Dachgeschoss, seiner Schwester das Erdgeschoss. Die beiden sind sich wohl nicht allzu grün.
Die Wohnung unter uns war im September/ Oktober kurzfristig an ausgesprochen seltsame Menschen vermietet, das waren schon fast mietnomadenähnliche Zustände- es kam innerhalb kürzester Zeit immer wieder die Polizei, da vor allem die Mieterin und ihr neuer Freund leicht kriminell sind. Letztendlich zogen sie auf Druck der Vermieterin sehr schnell wieder aus- aber nicht ohne viel Zank und Streit mit der Besitzerin der Wohnung.
Kurz darauf beobachtete mein Mann, dass die ehemalige Mieterin zurückkam- am folgenden Tag war in der Wohnung vandalsisiert. Es stellte sich heraus, dass die Dame einen Hausschlüssel nicht zurück gegeben hatte. Die Vermieterin tauschte das Schloss an der Wohnungstüre aus und drängte meinen Mann zu einer Aussage bei der Polizei- er war der einzige Zeuge in dieser Sache. Blöderweise hat sie wohl auch gegenüber den ehemaligen Mietern erwähnt, dass mein Mann sie beobachtet hatte.
Kurz nach Weihnachten kam dann die Polizei vorbei und mein Mann wurde als Zeuge befragt. Direkt darauf sprachen wir die Vermieterin darauf an, ob sie nicht daran gedacht hätte auch das Haustürschloss zu erneuern, da sie ja bis heute noch nicht alle Schlüssel für die Wohnung wiederhabe. Sie sagte sie hätte schon darüber nachgedacht und würde das mit ihrem Bruder (unserem Vermieter) besprechen, sie verstände unsere Sorge.

Gerade nach der Zeugenaussage meines Mannes fühlen wir uns wirklich nicht mehr sicher hier- die Leute waren wirklich dubios und der Vandalismus in der Wohnung zeigt ja auch, dass man mit allem rechnen muss. Selbst wenn wir Wohnung und Keller immer absperren (unsere Wohnungstüre ist eigentlich nur eine einfache Glastüre OHNE Sicherheitsglas mit einem Drehknopf außen, der sich unabgesperrt jederzet öffnen lässt) ist immernoch der Waschkeller offen zugänglich.

Nun haben wir heute bei unserem Vermieter angefragt ob denn nun das Schloss bald erneuert würde. Er wurde recht patzig, das sei ja wohl nicht seine Sache, das würde viel zu teuer und wenn wir das gerne hätten sollten wir das doch selbst machen lassen und bezahlen.
Jetzt will ich morgen noch die Vermieterin der anderen Wohnung anrufen, denn eigentlich finde ich ist es an ihr das Problem zu lösen. Es waren ja ihre Mieter die den Schaden verursacht haben und wir sind ja nur durch ihren Wunsch nach einer Zeugenaussage bei der Polizei mit da "reingezogen" worden.

Weiß jemand von Euch vielelicht ob wir einen "Anspruch" auf einen Austausch der Schlösser haben?

Liebe Grüße,

grün  :wave:



Offline Ruby

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Re: Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« Antwort #1 am: 25.01.2010, 09:50 »
Das ist ja ne blöde Situation :skeptisch: Ich würde an eurer Stelle auch auf den Schloßaustausch bestehen. Zumal ihr der Vermieterin unten ja nen Gefallen gemacht habt, könnte sie das wirklich austauschen.

Wer rechtlich das ganze zahlen muss, weiß ich leider nicht.

Aber ich drücke dir die Daumen, dass sich das bald klärt :toitoitoi:

Offline nenya

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Re: Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« Antwort #2 am: 25.01.2010, 13:40 »
Och nee! Ich verstehe nicht wieso der Vermieter nicht ein Bedürfnis hat sein Haus zu sichern!? Aber euer Vermieter ist ja eh etwas ....
-- Ich und Er und Eins (*07), Zwei (*11), Drei (*15)

Töfchen

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Re: Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« Antwort #3 am: 25.01.2010, 18:25 »
rechtlich würde ich gefühlt sagen, muss er das machen und hat leider auch das Recht, es zu verweigern.

Aber vielleicht bekommt Ihr es gemeinsam hin, dass das Schloß ausgetauscht wird, denn es sollte ja in seinem UND im Interesse seiner Schwester sein

Ich drück Euch die Daumen :toitoitoi:

Offline grün

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Re: Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« Antwort #4 am: 25.01.2010, 20:46 »
rechtlich würde ich gefühlt sagen, muss er das machen und hat leider auch das Recht, es zu verweigern.


den Satz verstehe ich jetzt nicht...  :rotwerd:



Bob

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Re: Schloss austauschen- wer muss zahlen?
« Antwort #5 am: 27.01.2010, 11:37 »
Der Vermieter hat dafür zu sorgen

das bei beendigung des Mietverhältnisses , alle Schlüßel
vom Mieter zurückgegeben werden. Ansonsten hat der (ehemalige)
Mieter zugangsrecht zum Gebäude. Ihr habt dem Vermieter keinen
Gefallen getan mit eurer aussage , ihr seid  als Bürger sogar dazu verpflichtet.
Zum Schutz der Bürger ,ist der Staat verpflichtet, das heißt, wenn der Mieter
den Schlüßel nicht rausrückt, muß er dieses Anzeigen, oder sich erklären lassen,
das der Mieter keinen mehr hat. Ein neues Schloß braucht der Vermieter nicht
einbauen zu lassen. Böde für euch , aber vieleicht beschädigt der böse ja nur
sachen , die dem Vermieter gehören, wenn er sich dank eines Schlüßels zugang
zum Hause verschaft. Dann bekommt er nicht mal was von der Versicherung ersetzt.
Solltet ihr einen Schaden davon tragen, dürft ihr euch an den Vermieter halten, da
er dann ja grob farlässig gehandelt hat.