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19.03.2024, 10:24

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Autor Thema: 3 Monate Lohn zurück zahlen, wenn die Firma pleite ist...  (Gelesen 12612 mal)

Offline Ruby

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  • Michi(1997) Lady(1998) Ben(2007)
Guten Morgen,

ich bin grad geschockt  :glubsch:

Im Radio erzählten sie grad von einer Druckerei in Franken, wo die Arbeiter 3 Monatsgehälter an die Firma zurückzahlen müssen, weil die Firma in die Insolvenz gegangen ist  :glubsch:

Jetzt hab ich mal gegoogelt und das scheint tatsächlich angewante Praxis zu sein und die können das machen! *schluck*

Druckerei in Mainleus fordert 3 Monatsgehälter von ihren Mitarbeitern zurück

Gerichtsurteil: Arbeiter muss 2 Monatsgehälter an die insolvenze Firma zurück zahlen

Irgendwie fällt mir da nix mehr zu ein...  :glubsch: :umfall:

LG
Ruby

Offline fidgety

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 :glubsch: :ooh:

Das ist ja total krass...Wenn man sich das mal so vorstellt. Ich meine den Großteil des Gehalts gibt man ja nun doch aus, sei es für Miete, Lebensmittel, Abtrag was auch immer. Da kann es ja echt gut sein, dass der Arbeiter dann einen Kredit aufnehmen muss. Und das dann in einer Situation, wo er wahrscheinlich erstmal arbeitslos ist. Nee, also darüber will ich jetzt gar nicht nachdenken, das ist echt richtig übel...

Offline grün

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Ich ahbe das vorhin auch im Radio gehört, das ist echt heftig. Vor allem die Argumentation des Insolvenzverwalters, dass die Mitarbeiter ja wussten, dass die Firma nicht gut dasteht.  :skeptisch: Wie viele Menschen in Deutschland müssten dann jetzt spontan die Arbeit niederlegen? Davon geht es den Firmen ja auch nicht besser, oder? :eusa:



Antofe

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das hab ich ja noch nie gehört  :eusa:

Mein Mann hat auch mal bei so einer Firma gearbeitet, aber er hat Geld bekommen, statt zu zahlen. Zwar erst ein halbes Jahr später, aber immerhin und dann vom Arbeitsamt

LG Antofe

Offline Littlenightflower

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Wenn eine Firma in Insolvenz geht dann zahlt in der Regel das Arbeitsamt die letzten 3 Monate Insolvenzgeld an die Mitarbeiter aus. Ich denke also mal, dass die Firma das Geld deshalb zurückfordert und die Leute einen Antrag beim Arbeitsamt stellen müssen und von da dann Geld bekommen können.

Mit dem zurückgezahlten Gehalt kann die Fa. dann Schulden begleichen. Denke wohl mal das man seine Ansprüche vom Arbeitsamt dann einfach direkt abtreten kann.

Chaja

  • Gast
Die Arbeitnehmer müssen (bis zu) 3 Gehälter zurückzahlen, das Finanzamt und die Sozialversicherung ebenfalls die Dientsgeberanteile von (bis zu) 3 Monaten. Das Geld kommt dann in die Masse und wird dann anteilig nach der Quote zurückbezahlt. Du bekommst also (wie die anderen Gläubiger des Unternehmens) x% irgendwann irgendwie vielleicht wieder zurück, wenn ich das richtig vestanden habe. Vorausgesetzt, die Arbeitnehmer sind weit genug vorne gereiht und es ist dann noch was übrig vom Kuchen zum Verteilen.

Die Konsequenzen aus dieser Rechtssprechung werden- vielmehr MÜSSEN - sein, dass alle Arbeitnehmer sofort kündigen, wenn ihr Unternehmen in finanzielle Turbulenzen gerät - und welches Unternehmen ist davor schon gefeit?! Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind natürlich fatal. Ich finde, dass da ein Höchstgericht diese Urteile aufheben müsste und zwar schleunigst.
« Letzte Änderung: 24.01.2009, 12:22 by Chaja »

Offline Littlenightflower

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So dann habe ich dazu das hier gefunden.
http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-arbeitgeber-insolvenz.htm
Ich bin also nach wie vor der Meinung, dass der Arbeitnehmer sich bei Insolvenz sofort ans AA wenden soll und dann von da die 3 Monate bekommt.

Das mit dem Weiterarbeiten in einer Fa. mit drohender Insolvenz ist eh so eine Sache. Eine Freundin von mir hat bei einer Fa. gearbeitet die ihr 7 Monate !!! kein Gehalt gezahlt hat. Sie hat sich immer wieder hinhalten lassen (Investorensuchen etc.). Inzwischen ist sie finanziell total am Ende. Die Fa. hat ihr als Dank gekündigt und das noch nicht mal fristgerecht. Jetzt ist sie auch beim Anwalt weil das AA max. 3 Moante Insolvenzgeld zahlt. Sie versucht jetzt mal ihr Glück wegen den rechstlichen 4 Monaten.

Offline Antonia2102

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Das ist ja krass  :glubsch:

:schildi: 48 :biene: 37 :sd: 5

Bob

  • Gast
So wie ich das verstanden habe,

geht es der Firma schlecht und kommt auf einen zu von wegen
das das Geld später überwiesen wird, und man sagt ok ,ich warte,
dann ist es Ok, aber vor der Insolvenz möchte ich mein Geld haben.
Geht die Firma in Insolvenz, muß der Arbeitgeber dieses dem Arbeitnehmer sagen.
Dieser geht dann zum Arbeitsamt und stellt den Antrag auf Insolvenzgeld.
Blöd ist wenn man noch Geld bekommt und die Firma geht in Insolvenz , kommt dieses Geld nur noch
Anteilig aus der Konkursmaße. Also das heißt, Arbeitgeber steht kurz vor
Insolvens, Arbeitnehmer nimm was du noch zu kriegen hast. Ist die Firma
in Insolvens, Arbeitgeber nimm nichts mehr vom Arbeitgeber.
Viele Arbeitgeber die vor der Insolvenz stehen , bringen ihre Schäfchen
noch schnell ins trockene, und sagen ,nach mir die Sinflut. Ist der Konkurs
abgewickelt, wird woanders  auf anderen Namen eine neue Firma aufgemacht.
Dieses geschieht unter anderer Rechtsform, und der Arbeitgeber ist nun Geschäftsführer.
Das das mal so gewollt ist, steht irgentwo fest. Es Nachzuweisen ist sehr schwer, deswegen
wird es oft gemacht. Und noch was, normalerweiße bekommt der Insolvenzberater bei der
Abwicklung einer Firma mehr Geld als das er sie Rettet. Auch einen Insolvenzberater darf
man nur so weit trauen,wie man ihn sieht. Diese sind auch mit allen Wassern gewaschen.

LG Klaus