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Autor Thema: Die Bäume des Nachbargrundstücks  (Gelesen 12412 mal)

Offline Ruby

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  • Michi(1997) Lady(1998) Ben(2007)
Die Bäume des Nachbargrundstücks
« am: 15.08.2009, 18:20 »
Hallo,

neben uns ist eine Koppel mit etlichen Birken und auch anderen Bäumen. Nun ist es so, dass ich den kompletten Nachmittag Schatten habe  :skeptisch: und ich bin fürchterlich genervt davon. Wir haben es 26°, aber bei mir im Garten ist - bis auf im Gemüsegarten - Schatten, leicht windig und dadurch frisch :baw:

Ich werd wohl den Nachbarn mal fragen, ob er da nicht mind 2, lieber noch mehr Bäume rausnimmt, oder mind. stark stutzt. Aber ich kenn ihn, der wird nicht viel Interesse daran haben, zumal er Bäume schön findet und am liebsten viele Bäume. Sein Grundstück ist nur so groß, dass er es sich aussuchen kann, wo er Schatten hat und wo nicht und trotzdem massig Bäume haben kann.

Kennt ihr euch aus, ob ich auch Anspruch auf Sonne hab? Nein, ich bin kein ich-hab-nen-Anwalt-Typ, aber ich wüsste doch ganz gern mal die Rechtslage dazu, dass ich - im Notfall - auch ein Gegenargument habe.

LG
Ruby

Nilpäd

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Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #1 am: 15.08.2009, 18:49 »
Soweit ich weiß, gibt es nur Vorschriften, wie weit ein Baum vom Nachbargrundstück entfernt sein muss und eine Begrenzung wie hoch die werden dürfen.
Aber ich fürchte, bei euch in der Gegend wirst du da eher schlechte Karten haben - Pampa eben.

Svelani

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Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #2 am: 16.08.2009, 21:27 »
Ruby, habt ihr das Amtsblatt bzw. Gemeindeblatt abonniert?

Da stehen oft solche Dinge drin. Evtl. ist das sogar von Ort zu Ort verschieden?!

Chaja

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Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #3 am: 16.08.2009, 22:47 »
Mit 1. Juli 2004 wurde der Rechtsschutz des Grundeigentümers gegen Beeinträchtigungen durch Bäume und Pflanzen auf der Nachbarliegenschaft wesentlich erweitert. Das Recht auf Licht und Luft ist gesetzlich verankert und kann über Gericht eingefordert werden.

Der § 364 Abs. ABGB wird seit 1. Juli 2004 durch den Satz ergänzt:
"Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen."

Der § 364 Abs. ABGB lautet seit 1. Juli 2004:
"Ebenso kann der Grundeigentümer einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pfalnzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das Mass des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Benützung des Grundstückes führen. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von und vor Bäumen und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt."

Das neue Nachbarschaftsrecht eröffnet Grundbesitzern die Möglichkeit, sich besser als bisher gegen Beeinträchtigungen durch Nachbars Bäume oder Hecken zu wehren - vorausgesetzt, diese Beeinträchtigungen werden als unzumutbar bewertet.

Was gilt als unzumutbar?

Als unzumutbar gilt zum Beispiel, wenn man wegen eines Baumes vor dem Fenster auch tagsüber das Licht einschalten muss, wenn wegen vieler Bäume in Nachbars Garten nur morgens eine Stunde Sonne auf die Terrasse fällt oder wenn eine bestehende Solaranlage unbrauchbar wird. Um einen Ansturm auf die Bezirksgerichte zu vermeiden, müssen streitende Nachbarn zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Dazu haben Rechtsanwälte und Notare Schlichtungsstellen eingerichtet, außerdem stehen Mediatoren zur Verfügung. Wer das alles nicht will, kann ein Schiedsgerichtverfahren bei einem Bezirksgericht beantragen. Grundsätzlich ist eine gerichtliche Klage erst dann vorgesehen, wenn eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien nicht binnen drei Monaten zustande kommt.


Quelle: http://www.wohnnet.at/recht-auf-licht-luft.htm


Offline Ruby

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  • Michi(1997) Lady(1998) Ben(2007)
Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #4 am: 16.08.2009, 22:59 »
Danke :-)

Naja, ich hab ja Licht, nur eben ab ca 13 Uhr durchgehend Schatten. Es kommt zwar durch die Blätter zeitweise etwas Sonne, aber die nimmt man nur als kleine Flecken auf der Wiese wahr.

Da wir sehr frei wohnen, macht es der Wind dann eben auch sehr schnell frisch, wenn man keine Sonne hat. Gericht kommt für mich nicht in Frage, denn ich kann solche Nachbarschaftstreitereien vor Gericht nicht leiden :skeptisch:

Mal schaun, ob ich morgen einen seiner Arbeiter treffe, denn mein Nachbar ist gar nicht immer da. Außerdem könnten ja die Arbeiter schonmal vorfühlen :flöt:

Chaja

  • Gast
Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #5 am: 17.08.2009, 13:08 »
Nett bitten kann man sicher und ist vermutlich auch die beste Variante. Ich würde ihn allerdings nur selber fragen und nicht seine Arbeiter - sonst bewegst Du Dich auf der falschen Ebene und wirst weniger ernstgenommen.

Wind wirst Du allerdings davon nicht weniger haben, wenn weniger Bäume stehen. Dieses Argument würde ich nicht einsetzen, da es nach hinten losgehen kann.


Offline Kampfkuh

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Re: Die Bäume des Nachbargrundstücks
« Antwort #7 am: 19.08.2009, 14:29 »
 :sarkasti: :lach: :lach: :lach:
LG,  :muh: