Familienfarben
Forumssofa => Gesetze & mehr* => Thema gestartet von: Ruby am 09.12.2008, 12:05
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:juchu:
Es gibt die alte Pendlerpauschale wieder :juchu: :juchu: :juchu:
Millionen Berufstätige bekommen alte Pendlerpauschale zurück (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html)
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Hab das grad meinem Mann gezeigt und er hat auch einen Freudentanz aufgeführt :tanz: :froi1: :spring: :juchu:
Bei uns macht das ne Menge aus. :topp1:
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Ich freu mich auch soooooo sehr!!!! :tanz: :froi1: :spring:
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:tanz: :tanz: :froi1: :spring: :spring: :tanz: :froi1: :spring: :spring: :tanz: :froi1: :spring:
mein Mann fährt jeden Tag 45 km einfach - wir bekommen ne satte Nachzahlung
:tanz: :tanz: :froi1: :spring: :spring: :tanz: :froi1: :spring: :spring: :tanz: :froi1: :spring:
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Jetzt muss ich mal blöd fragen. Und wie bekommt man das zurück, wenn man schön brav püntklich seine Steuererklärung für 2007 gemacht hat und die Rückzahlung auch schon längst erhalten hat? Also ich hatte die Fahrtkosten angegeben (hatte mir jemand empfohlen), aber ich nehme mal an sie wurden nicht berücksichtigt. Überweist mir dann dass Finanzamt einfach so Geld???? Das kann ich ja fast nicht glauben...
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Laut dem Artikel zahlen die das nach und nach von Januar bis März aus.
In den Steuererklärungen wurde es ja angegeben. Daher müssten die das wissen.
Aber ich glaub da wird in den Nachrichten sicher noch was dazu kommen. Hab das heute mittag nur im TV gesehen und mich so gefreut :spring:
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Bei FAZ Online habe ich auch gelesen, dass das automatisch gezahlt wird, wenn man die Kilometer in der Erklärung angegeben hat.
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Bei FAZ Online habe ich auch gelesen, dass das automatisch gezahlt wird, wenn man die Kilometer in der Erklärung angegeben hat.
So ist das. Alle, die in der Steuererklärung die km angegeben haben, bekommen es bezahlt.
Ich freue mich eigentlich auch, mein Mann fährt auch jeden Tag ca 60 km.
Aaaaaaber!
Anderseits hat Deutschland soviele Schulden. Und das Geld hat unser Staat momentan nicht.
Also müssen neue Schulden gemacht werden.
Und ich glaub nicht, dass unsere Generation, und die danach, schafft die Schulden zurück zubezahlen.
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da bin ich Deiner Meinung
Aber was ich noch viel schlimmer finde: Da machen unsere Politiker Gesetze, wir als Bürger sind quasi gezwungen, die Rechtmäßigkeit der Gesetze per Gericht erst mal prüfen zu lassen.
Hätten die Leute, die die Klage eingereicht haben, nicht den Mut und die Ausdauer gehabt, würden wir bis zum St. Nimmerleinstag mit diesem verfassungswidrigen Gesetz leben müssen
und das find ich furchtbar
LG Christine
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Mit den Schulden das ist schon richtig. Aber man muss ja nicht bei den Kleinen sparen, die einen (langen) Weg zur Arbeit in Kauf nehmen. Mir würden 1000 andere Sparmöglichkeiten einfallen...
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mir mindestens ebenso viele :aufsmaul: :aufsmaul: :aufsmaul:
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Mein Vater hat gesagt man bekommt die Pendlerpauschale nur zurück wenn man damals Einspruch erhoben hat, hätte er gehört. Öhm, ist das so?
Thomas fährt ja auch 43 km einfach.
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Nein, soweit ich weiß, bekommt man sie zurück, wenn du die vollen Kilometer bei der Steuererklärung angegeben hast.
Wenn nicht, kannst du das noch nachträglich tun, binnen der nächsten 4 Jahre (?).
Entweder einfach ein kurzes Schreiben ans Finanzamt oder mit der nächsten Steuererklärung :topp1:
Aber wenn ihr die 43 km angegeben habt, dann müsste es von allein zurück erstattet werden.
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Weis gar nicht was der Steuerberater von Thomas angegeben hat. Er meinte eh ( also der Steuerberater) das es nix ausmachen würde dafür würde Thomas noch zu wenig km fahren. Komisch oder?
Da muss Thomas doch direkt mal in der Steuererklärung gucken. Danke für den Tipp!
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Mein Vater hat gesagt man bekommt die Pendlerpauschale nur zurück wenn man damals Einspruch erhoben hat, hätte er gehört. Öhm, ist das so?
Thomas fährt ja auch 43 km einfach.
Das mit dem Einspruch stimmt definitiv nicht !! Man hat damals ja die vollen KM angeben sollen (es wurde nach der Entfernung zum Arbeitsplatz in den Formularen gefragt), nur wurden die ersten 20 km nicht berücksichtigt.
Wenn man dann Einspruch erhoben hat und sich auf das ausstehende Urteil des BVerfG bezogen hat wurde der höhere Betrag (also ab dem 1. km) gleich ausgezahlt. Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, hätte man es nebst Zinsen zurück zahlen müssen.
Auf dem Steuerbescheid steht extra, dass man keinen Einspruch erheben muss, wenn man das Urteil abwartet.
Wenn der Steuerberater den um 20 km gekürzten Weg angegeben hat, dann habt Ihr den um nochmal 20 km gekürzt bekommen - schätz ich mal.
LG Christine
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Haben nachgeguckt, der Steuerberater hat die vollen km angegeben. :topp1:
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na also - dann abwarten und freuen :jepp: :jepp: :jepp: :jepp: :jepp: :jepp: :jepp: :jepp: :jepp:
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Kam in den Nachrichten - wer die vollen Km nicht angesetzt hat, kann das bis März oder so noch nachholen und bekommt dann ausgezahlt. :topp1:
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Jetzt kommt der Hammer
Habe ich heute im Radio WDR 2 Quintasenz gehört.
Die Finanzämter zahlen das Geld nur unter vorbehalt aus.
Das heißt, sollte da noch irgentwo etwas geändert werden ,
können sie das Geld wieder zurückvordern.
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Jetzt kommt der Hammer
Habe ich heute im Radio WDR 2 Quintasenz gehört.
Die Finanzämter zahlen das Geld nur unter vorbehalt aus.
Das heißt, sollte da noch irgentwo etwas geändert werden ,
können sie das Geld wieder zurückvordern.
Und ich hatte gestern auf dem selben Sender gehört, dass auf dem Bescheid vermerkt ist "unter Vorbehalt". Auf Nachfrage wurde dem Sender erklärt, dass das lediglich eine Formsache sei.
Der Sender erklärte dann ebenfalls (sinngemäß - ich kriege es nicht ganz zusammen), dass sich niemand Gedanken machen müsse, da der Passus nur zum Tragen kommen "dürfe", sollte das entsprechende Gesetz jetzt wieder geändert werden. Aber diese Gefahr besteht wohl eher nicht.
LG
Päd